Seit dem Tag der öffentlichen Auflage können Einwendungen innerhalb des gut 6-wöchigen Auflagezeitraums insbesondere von NachbarInnen, der Standortgemeinde, den angrenzenden Gemeinden, der Umweltanwältin, anerkannten Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen eingebracht werden.

Einen Überblick zur Bedeutung der aktuell erfolgten öffentlichen Auflage der Projektunterlagen durch die UVP-Behörde und die Stellung von Bürgerinitiativen, Standortgemeinde und Nachbarn im UVP-Verfahren gibt die hier abrufbare Präsentation.

Gleich vorweg: Der Begriff der NachbarInnen wird im Zusammenhang mit UVP-Genehmigungsverfahren juristisch großzügig ausgelegt. Wer als NachbarIn gilt und welche Rechte einem als NachbarIn im UVP-Genehmigungsverfahren zustehen, erfahren Sie hier. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten!

 

Mit Ihrer Einwendung gegen die Deponie!

Innerhalb des Auflagezeitraums, also noch bis 10. November 2021 können NachbarInnen ihre Einwendungen in Form einer schriftli­chen Eingabe an die UVP-Behörde richten.

Inhalt dieser Einwendungen können beispielsweise Schallimmissionen, wie der Lärm, der durch den Betrieb des Vorhabens, die dort eingesetzten Maschinen, durch LKW und andere Fahrzeuge erzeugt wird oder auch Luftschadstoffimmissionen, wie Staub/Feinstaub oder Gerüche sein. Befürchtete Einwirkungen auf das Grundwasser unter dem eigenen Grundstück, z. B. einen vorhandenen Hausbrunnen betreffend, können ebenso Inhalt einer Einwendung sein.

Befürchtet man also in diesem Zusammenhang wegen des geplanten Vorhabens eine Gesundheitsgefährdung oder unzumutbare Belästigung, kann man eine entsprechende Einwendung gegen die Deponie einbringen.

Um Sie hierbei bestmöglich zu unterstützen, haben wir Sprechstunden mit Experten eingerichtet, die Sie bei Fragen zu Ihrer Einwendung mit Ihrem fundierten Wissen und Ihrer Erfahrung in diesem Bereich unterstützen.

 

Sprechstunden „DepoNIE und Nimmer“

Seit Ende September und noch am 18. und 25. Oktober sowie am 8. November finden regelmäßig „DepoNie und Nimmer“-Sprechstunden in der Marktgemeinde Premstätten statt. An diesen Tagen stehen Ihnen jeweils von 16 bis 18 Uhr unsere Rechtsanwälte für Fragen zu den Einwendungen gegen das Deponievorhaben der STRABAG sowie zu den Gutachten zur Verfügung. Nutzen Sie gleich hier die Möglichkeit zur Anmeldung an Ihrem Wunschtermin!

 

Jetzt Bürgerinitiative unterzeichnen!

Die Wahrnehmung der Rechte als NachbarInnen im UVP-Genehmigungsverfahren hindert jedoch nicht daran, sich zusätzlich einer oder auch mehreren Bürgerinitiativen anzuschließen!

Die Möglichkeit die Bürgerinitiative zu unterschreiben haben alle wahlberechtigten BürgerInnen der Marktgemeinde Premstätten und der angrenzenden Gemeinden noch bis zum 8. November 2021 im Gemeindeamt der Marktgemeinde Premstätten zu den üblichen Amtsstunden. Eine Zusammenfassung der Stellungnahme/Einwendungen der Bürgerinitiative „DepoNie und Nimmer“ finden Sie hier.

Achtung, Ihre Vormerkung alleine reicht für die Unterstützung noch NICHT aus! Erst mit Ihrer persönlichen Unterzeichnung der Bürgerinitiative werden Sie Teil der Initiative!

 

Werden Sie aktiv!

  • Werden Sie Teil der Bürgerinitiative, indem Sie Ihre Unterschrift persönlich abgeben.
  • Bringen Sie selbst eine Einwendung ein.
  • Nutzen Sie bei Fragen zu Einwendungen die Sprechstunden mit den Rechtsanwälten.