Scroll

FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wie läuft ein UVP-Verfahren ab?

Welche Rechte habe ich als NachbarIn?


Informationsblatt zu den Nachbarrechten im UVP-Genehmigungsverfahren

Wo befindet sich die Deponie?


Plan als Beilage (lt. Präsentation Bürgerversammlung).

Welche Zufahrtswege zur Deponie wurden eingerichtet?


Plan als Beilage (lt. Präsentation Bürgerversammlung)

Was wurde genau eingereicht?

Beilage „Allgemein verständliche Zusammenfassung der STRABAG“.

Gibt es eine Übersicht über die Lagerplätze?


Übersichtsplan als Beilage.

Wer führt das Verfahren, wer entscheidet?

Zuständig für die Durchführung des UVP-Verfahrens ist die Steiermärkische Landesregierung; zuständige Abteilung beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung ist die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung (UVP-Behörde).

In welchem Stadium des Verfahrens befinden wir uns derzeit?

 

Die UVP-Behörde nimmt in der aktuellen Phase eine zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen vor. Wir befinden uns bereits in der 4. Evaluierungsrunde des Verfahrens. Die Auflagen sind nicht öffentlich einsehbar, jedoch können die Parteien diese bei einer Akteneinsicht begutachten.

Welche Rolle hat dabei die Gemeinde?


Die Marktgemeinde Premstätten als Standortgemeinde hat in dem anhängigen UVP-Verfahren bestimmte Einspruchsrechte, welche Sie geltend machen kann. Die Gemeinde ist jedoch nicht zuständige Behörde des Verfahrens und hat solcherart keine Entscheidungsbefugnis, ob die beantragte Deponie genehmigungsfähig ist (oder nicht).

Wie erfahren die Bürgerinnen und Bürger von Entscheidungen bzw. Neuigkeiten?

 

Unter dem Newsbereich finden Sie laufend aktuelle Informationen über den geplanten Deponiebau. Zudem können Sie sich für unseren Newsletter anmelden, um regelmäßig Informationen zu den aktuellen Ereignissen rund um das UVP-Verfahren aus erster Hand zu erhalten.

Wurde die Einlagerung von gefährlichen Abfällen (bspw. Asbest) beantragt?


In den Einreichunterlagen ist bislang keine Lagerung von gefährlichen Abfällen (wie bspw Asbest) beantragt.

Was hat der A2-Vollanschluss mit der Genehmigung der Deponie zu tun?

 

In den Einreichunterlagen ist aktuell die Zu- und Abfahrt über den derzeitigen Bestand an Gemeindestraßen beantragt. Der A2-Vollanschluss wurde durch einen Gemeinderatsbeschluss in der Sitzung vom 18. Dezember 2019 vonseiten der Marktgemeinde Premstätten gestoppt. Dieser Beschluss wurde der ASFINAG zur Kenntnis gebracht.

Wo gibt es Rechtsbeistand für die Bevölkerung?

Aktuell erhalten BewohnerInnen rechtliche Informationen und Auskünfte rund um das Verfahren direkt im Bürgerbüro im Rathaus der Marktgemeinde Premstätten. Darüber hinaus werden im Zeitraum vom 27.09. bis zum 08.11.2021 „DepoNie und Nimmer“-Sprechstunden in der Marktgemeinde Premstätten angeboten. Am 11., 18. und 25. Oktober sowie am 8.11.2021 stehen Ihnen jeweils von 16 bis 18 Uhr unsere Rechtsanwälte für Fragen zu Ihren Einwendungen gegen das Deponievorhaben der STRABAG sowie zu den Gutachten und zur Bürgerinitiative zur Verfügung. Hierfür können Sie sich direkt auf der Seite Sprechstunden anmelden.

Was ist mit der Bürgerinitiative gegen die Deponie?

Seit der Bürgerversammlung „DepoNie und Nimmer“, die am 7. Oktober 2021 stattgefunden hat, ist nunmehr grünes Licht für die Gründung der Bürgerinitiative gegeben, für die sich bereits viele von Ihnen vormerken haben lassen. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Premstätten und der angrenzenden Gemeinden können nun noch bis zum 10. November die Bürgerinitiative unterzeichnen. Dies ist zu den Amtsstunden im Gemeindeamt der Marktgemeinde Premstätten möglich. Wichtig zu wissen: Die Bürgerinitiative nimmt dann in allen (!) Instanzen am weiteren Verfahren als Partei teil.

Achtung, die Vormerkung alleine reicht für die Unterstützung noch NICHT aus! Erst mit Ihrer persönlichen Unterzeichnung der Bürgerinitiative im Gemeindeamt der Marktgemeinde Premstätten werden Sie Teil der Initiative!

Eine Zusammenfassung der Stellungnahme/Einwendungen der Bürgerinitiative „DepoNie und Nimmer“ finden Sie hier.

Wo kann ich einen Vorschlag einbringen?


Im Bürgerbüro werden Fragen und Vorschläge zum UVP-Verfahren entgegengenommen.

Welche Aktivitäten setzt die Gemeinde gegen die Errichtung?


Die Gemeinde ist rechtlich beraten und lässt das eingereichte Projekt prüfen und bewerten. Die Marktgemeinde Premstätten beabsichtigt, im Verfahren ihre Rechte zu wahren und Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben einzubringen.

Ab welchem Zeitpunkt bzw. von wem können Einwendungen eingebracht werden?


Einwendungen können beginnend mit 24.09.2021 bis längstens 10.11.2021 insbesondere von Nachbarinnen und Nachbarn*, der Standortgemeinde, den angrenzenden Gemeinden, der Umweltanwältin, anerkannten Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen eingebracht werden.


* Als Nachbarn gelten Personen, die durch die Errichtung, den Betrieb oder den Bestand der Anlage (Baurestmassendeponie) gefährdet oder belästigt oder deren dingliche Rechte gefährdet werden könnten.

Kann man da politisch nichts beeinflussen?

Die Marktgemeinde Premstätten ist nicht Behörde des Verfahrens, sondern kann – wie auch alle anderen natürlichen und juristischen Personen – ihre Rechte ausschließlich als Verfahrenspartei in dem Verfahren geltend machen. Das bedeutet, dass die Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit oder Genehmigungsunfähigkeit der Deponie kein politisches, sondern ein von der Steiermärkischen Landesregierung rechtlich zu behandelndes Thema ist. Ungeachtet dessen hat die Marktgemeinde Premstätten alle politisch handelnden Personen (Bundeskanzler, Vizekanzler, Bundesministerin, Landeshauptmann, seinen Stellvertreter und die zuständige Landesrätin) über die Sorgen der Bevölkerung und seine Bedenken informiert. Damit ist eine hohe Sichtbarkeit und Sensibilisierung für den geplanten Deponiestandort Premstätten garantiert.