Mehr als ein halbes Jahr ist vergangen, seitdem wir die Einwendungen gegen die Baurestmassedeponie der STRABAG in unserem Gemeindegebiet bei der UVP-Behörde eingereicht haben. Derzeit arbeitet die UVP-Behörde an einer zusammenfassenden Bewertung der Umweltauswirkungen des geplanten Projekts. So werden nun von Seiten der durch die UVP-Behörde bestellten Amtssachverständigen auf Basis der Einwendungen Gutachten in den verschiedenen Fachbereichen, wie etwa Naturschutz, Hydrologie oder Verkehr erstellt. Ein aufwändiger Prozess, der aktuell noch nicht abgeschlossen ist.

In der jüngsten Beiratssitzung vom 27. Juni 2022 berichtete Amtsleiter Maximilian Kahr, dass er neuerlich Akteneinsicht genommen hat. Wie der Amtsleiter berichtete, wurden mehr als 200 Einwendungen in der Sache abgegeben. Jede einzelne Einwendung wird nun von den amtlichen Sachverständigen der jeweiligen Fachabteilung des Landes Steiermark ausgewertet und geprüft. Basierend auf deren Beurteilungsergebnissen werden die entsprechenden Gutachten erstellt. Hier bewerten die Amtssachverständigen, ob die erhobenen Einwände aus fachlichen Gesichtspunkten Berücksichtigung finden können. Dabei handelt es sich um einen aufwändigen Prozess, dessen Ergebnisse voraussichtlich nicht vor Herbst dieses Jahres zu erwarten sind.

Bisher wurden erst zwei kleine Gutachten erstellt

Wie Amtsleiter Maximilian Kahr ferner informierte, wurden bisher lediglich zwei Amtsgutachten erstellt. Dies zu den Fachbereichen Luftfahrt und Wildökologie. Aus luftfahrttechnischer Sicht gebe es laut dem dafür von der UVP-Behörde befassten Sachverständigen keine Bedenken, weil sich das vorgesehene Gelände nicht in der Sicherheitszone befinde. Auch das Gutachten aus dem Fachbereich Wildökologie setze keine erkennbaren Grenzen in Bezug auf die Genehmigungsfähigkeit der Deponie. Die Aussagekraft darüber, ob das Projekt jedoch letztlich genehmigungsfähig sein wird oder nicht, ist aufgrund dieser beiden Gutachten begrenzt beur-teilbar. Erst wenn alle Gutachten der von der UVP-Behörde bestellten Sachverständigen vorliegen, lässt sich eine Tendenz erkennen.

STRABAG will sich nicht festlegen


Thematisiert wurde in der Beiratssitzung auch die nach wie vor gegebene Unvollständigkeit der Einreichunterlagen der STRABAG. Bei einer Vielzahl an notwendiger Weise in den Einreichunterlagen zu konkretisierenden Themen legt sich die STRABAG nach wie vor nicht konkret fest. Dies wurde bereits in den Einwendungen dargelegt. Das Projekt ist aus Sicht der von uns befassten Berater nach wie vor unvollständig und nicht widerspruchsfrei. Über den Sommer müssen wir uns gedulden, bis weitere Gutachten folgen.

Festzuhalten ist, dass inzwischen alle von der UVP-Behörde befassten Amtsgutachter ihre Aufträge zur Erstellung der Gutachten erhalten haben. Dennoch müssen wir vorerst abwarten, denn die Erstellung von Gutachten benötigt Zeit. Alle Neuigkeiten erfahren Sie in unserem Newsletter und hier auf unserer Website.